Normalerweise erstreckt sich die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren. Bevor eine Zahnspange angefertigt wird, müssen Gesicht und Gebiss möglichst exakt vermessen werden:
Diagnose mit Abdruck und Fotos
Je nach Fehlstand kommen unterschiedliche Untersuchungen in Frage.
gehören üblicherweise dazu. Das Fernröntgenseitenbild, eine Aufnahme im Profil, bildet Schädel, Kiefer und Zähne genau ab. Damit lässt sich abschätzen, wie sich der Kiefer weiter entwickeln wird. In einem Orthopantomogramm, einem Panoramaröntgenbild, ist die Lage bzw. Anlage aller Zähne zu erkennen. Zusammen mit allgemeinen Untersuchungen, z.B. zum Wachstumsstand bilden die Ergebnisse die Grundlage für den Behandlungsplan.
Der Heil- und Kostenplan für die Krankenkasse
Wenn die Entscheidung für eine bestimmte Zahnspange gefallen ist, wird der Heil- und Kostenplan mit Befund, geplanter Therapie und Kosten vom Kieferorthopäden erstellt und bei der Krankenkasse eingereicht. Die gesetzlichen Kassen sind verpflichtet, eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung zu gewährleisten. Was darüber hinausgeht, zahlen sie allerdings nicht. Die Behandlungsdauer variiert in Abhängigkeit vom Therapieumfang und vom Korrekturbedarf. Für den Erfolg der Behandlung ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Patient mitarbeitet und vorgegebene Kontrolltermine eingehalten werden.
Um Zahnschäden durch feste Behandlungsapparaturen zu vermeiden, kann das Bracketumfeld vorbeugend mit einem Schutzlack versiegelt werden.
Die Retention schließt die Behandlung ab
Vor allem die unteren Frontzähne können sich leicht wieder verschieben. Damit die Zähne auch nach der Behandlung gerade bleiben, ist die Stabilisierung, die so genannte Retentionsphase besonders wichtig. Dafür kommen herausnehmbare oder fest eingeklebte Retainer oder Positioner zum Einsatz.
Redaktion e|pat|in© / 24.08.2009
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